Die Energie verteilen und das Gebäude schützen
Hinter jedem größeren Gebäude steht eine Hauptverteilung, die Strom sicher auf Etagen, Anlagen und Mieter verteilt. Und auf dem Dach eine Blitzschutzanlage, die im Ernstfall Menschen und Technik schützt. Wir planen und bauen beides so, dass es übersichtlich, erweiterbar und sauber dokumentiert ist.

Was wir für Sie übernehmen
- Niederspannungs-Hauptverteilungen (NSHV) mit Sammelschienen und NH-Lasttrennleisten
- Unterverteilungen (NSV) für Etagen, Mieteinheiten und technische Anlagen
- Selektivität, Leitungs- und Kurzschlussberechnung
- Überspannungsschutz Typ 1, 2 und 3 als abgestimmtes Konzept
- Äußerer Blitzschutz: Fangeinrichtungen, Fangstangen und Ableitungen
- Erdungsanlagen, Potentialausgleich und Fundamenterder
- Erdungs- und Übergangswiderstandsmessung mit Prüfprotokoll
- Dokumentation mit Übersichtsplänen und Beschriftung
Warum sich das lohnt
Betriebssicherheit
Eine sauber aufgebaute Verteilung mit Selektivität sorgt dafür, dass bei einem Fehler nur der betroffene Bereich abschaltet und nicht das ganze Gebäude.
Schutz für Menschen und Technik
Blitzschutz und Überspannungsschutz als ein Konzept schützen das Gebäude und empfindliche Elektronik wie PV-Wechselrichter, Server und Steuerungen.
Nachweisbar geprüft
Messwerte und Prüfprotokolle dokumentieren den Zustand der Anlage. Das ist wichtig für Betreiber und Versicherung.
So sieht das im Alltag aus
Neue Hauptverteilung mit NH-Trennern und Überspannungsschutz für ein Bürogebäude, dazu Unterverteilungen je Etage.
Fangeinrichtung auf Betonsockeln mit Trennungsabstand zur PV-Anlage, Fangstangen an den Ecken und Anschluss an die Attika.
Erdungsmessung an allen Ableitungen, Mängel dokumentieren und gezielt nachbessern.
Standards, auf die wir setzen
- DIN EN 61439
- Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (Verteilerbau)
- DIN EN 62305 / VDE 0185-305
- Blitzschutz: Planung, Errichtung und Prüfung
- DIN 18014
- Fundamenterder und Erdungsanlagen
- DIN VDE 0100-443 / -534
- Schutz bei Überspannungen
So sieht das bei uns aus
Fragen zu NSHV, NSV & Blitzschutz
Braucht mein Gebäude einen Blitzschutz?
Das hängt von Bauordnung, Nutzung und Risikobewertung nach DIN EN 62305-2 ab. Bei öffentlichen Gebäuden, größeren Gewerbeobjekten oder auf Wunsch der Versicherung ist er oft vorgeschrieben. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Was passiert mit der Blitzschutzanlage, wenn eine PV-Anlage aufs Dach kommt?
Die PV-Anlage muss in das Blitzschutzkonzept eingebunden werden, meist mit Trennungsabstand und zusätzlichen Fangstangen. Am besten plant man beides zusammen.
Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?
Die Prüfintervalle richten sich nach der Schutzklasse und betragen in der Regel ein bis vier Jahre, dazu kommen Sichtprüfungen. Die genauen Fristen legen wir nach der Bewertung Ihrer Anlage fest.
Bereit für ein Gebäude, das mitdenkt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung.